Bildungsförderung
und Finanzierung.
Bewerben Sie sich jetzt!
Das Controller Institut unterstützt Ihre Kompetenzentwicklung! Ob als Junior- bzw. Senior-Experte oder Führungskraft, ob als Privat- oder Unternehmensbucher – wir bieten für Sie in Kooperation mit verschiedenen Partnern derzeit Förderungen für folgende Lehrgänge an:
Certified Expert in Data Science & Analytics
Gemeinsam mit DIO und ADV vergeben wir eine Bildungsförderung im Wert von 3.175 Euro für den Lehrgang Certified Expert in Data Science & Analytics (Start: 11. März 2025).
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die Bildungsförderung (inkl. CV und Motivationsschreiben) bis 31. Jänner 2025 an stipendium@controller-institut.at. Der Selbstbehalt beträgt 3.175 Euro (exkl. 20% USt.).
Bewerbung_Bildungsfoerderung_CEDSA_FJ_2025.pdf
Certified Sustainability Reporting Specialist – Wien
Gemeinsam mit der KPMG vergeben wir zwei Bildungsförderungen im Wert von 2.675 Euro für den Lehrgang Certified Sustainability Reporting Specialist (Start: 27. Februar 2025, Wien).
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die Bildungsförderung (inkl. CV und Motivationsschreiben) bis 31. Jänner 2025 an stipendium@controller-institut.at. Der Selbstbehalt beträgt 2.675 Euro (exkl. 20% USt.).
Bewerbung_Bildungsfoerderung_CSRS_FJ_2025_Wien
Certified IFRS Accountant
Gemeinsam mit KPMG vergeben wir zwei Bildungsförderungen im Wert von 3.475 Euro für den Lehrgang Certified IFRS Accountant (Start: 13. März 2025).
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die Bildungsförderung (inkl. CV und Motivationsschreiben) bis 07. Februar 2025 an stipendium@controller-institut.at. Der Selbstbehalt beträgt 3.475 Euro (exkl. 20 % USt.).
Bewerbung_Bildungsfoerderung_CIFRSA_FJ_2025
Certified Expert in Data Management & Governance
Gemeinsam mit dem Know-Center, DIO und ADV vergeben wir eine Bildungsförderung im Wert von 2.275 Euro für den Lehrgang Certified Expert in Data Management & Governance (Start: 13. März 2025).
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die Bildungsförderung (inkl. CV und Motivationsschreiben) bis 13. Februar 2025 an stipendium@controller-institut.at. Der Selbstbehalt beträgt 2.275 Euro (exkl. 20% USt.).
Bewerbung_Bildungsfoerderung_CEDMG_FJ_2025.pdf
Certified NPO-Controller
Wir vergeben zwei Bildungsförderungen im Wert von 2.545 Euro für den Lehrgang Certified NPO-Controller (Start: 31. März 2025).
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die Bildungsförderung (inkl. CV und Motivationsschreiben) bis 16. Februar 2025 an stipendium@controller-institut.at. Der Selbstbehalt beträgt 2.545 Euro (exkl. 20 % USt.).
Bewerbung_Bildungsfoerderung_Certified_NPOController_Wien_2025.pdf
Certified Controller – Wien
Gemeinsam mit der Presse vergeben wir zwei Bildungsförderungen im Wert von 4.875 Euro für den Lehrgang Certified Controller in Wien (Start: 31. März 2025).
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die Bildungsförderung (inkl. CV und Motivationsschreiben) bis 16. Februar 2025 an stipendium@controller-institut.at. Der Selbstbehalt beträgt 4.875 Euro (exkl. 20% USt.).
Bewerbung_Bildungsfoerderung_CC_Wien_FJ_2025
Certified Controller – Linz
Gemeinsam mit den OÖ Nachrichten vergeben wir zwei Bildungsförderungen im Wert von 4.875 Euro für den Lehrgang Certified Controller in Linz (Start: 26. März 2025).
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die Bildungsförderung (inkl. CV und Motivationsschreiben) bis 16. Februar 2025 an stipendium@controller-institut.at. Der Selbstbehalt beträgt 4.875 Euro (exkl. 20% USt.).
Bewerbung_Bildungsfoerderung_Certified_Controller_Linz_2025.pdf
Business Partner Excellence
Gemeinsam mit ITO und dem Kurier vergeben wir eine Bildungsförderung im Wert von 2.345 Euro für den Lehrgang Business Partner Excellence (Start: 01. April 2025).
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die Bildungsförderung (inkl. CV und Motivationsschreiben) bis 02. März 2025 an stipendium@controller-institut.at. Der Selbstbehalt beträgt 2.345 Euro (exkl. 20% USt.).
Bewerbung_Bildungsfoerderung_BPE_2025
Certified ESG & Sustainability Professional
Gemeinsam mit EYCarbon vergeben wir zwei Bildungsförderungen im Wert von 2.575 Euro für den Lehrgang Certified ESG & Sustainability Professional (Start: 31. März 2025).
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die Bildungsförderung (inkl. CV und Motivationsschreiben) bis 07. März 2025 an stipendium@controller-institut.at. Der Selbstbehalt beträgt 2.575 Euro (exkl. 20 % USt.).
Bewerbung_Bildungsfoerderung_CESP_FJ_2025
Reporting Master Class
Wir vergeben eine Bildungsförderung im Wert von 1.825 Euro für den Lehrgang Reporting Master Class (Start: 08. April 2025).
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die Bildungsförderung (inkl. CV und Motivationsschreiben) bis 09. März 2025 an stipendium@controller-institut.at. Der Selbstbehalt beträgt 1.825 Euro (exkl. 20% USt.).
Bewerbung_Bildungsfoerderung_RMC_FJ_2025
Excel Master Class
Wir vergeben eine Bildungsförderung im Wert von 1.775 Euro für den Lehrgang Excel Master Class (Start: 09. April 2025).
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die Bildungsförderung (inkl. CV und Motivationsschreiben) bis 09. März 2025 an stipendium@controller-institut.at. Der Selbstbehalt beträgt 1.775 Euro (exkl. 20% USt.).
Bewerbung_Bildungsfoerderung_EMC_FJ_2025.pdf
Certified Sustainability Reporting Specialist – Linz
Gemeinsam mit der KPMG vergeben wir zwei Bildungsförderungen im Wert von 2.675 Euro für den Lehrgang Certified Sustainability Reporting Specialist (Start: 07. April 2025, Linz).
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die Bildungsförderung (inkl. CV und Motivationsschreiben) bis 13. März 2025 an stipendium@controller-institut.at. Der Selbstbehalt beträgt 2.675 Euro (exkl. 20% USt.).
Bewerbung_Bildungsfoerderung_CSRS_FJ_2025_Linz
Bewerben Sie sich jetzt!
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (inkl. CV und Motivationsschreiben) an stipendium@controller-institut.at. Das Stipendium wird von einer Jury vergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
waff-Förderung: Digi-Winner.
Die waff-Förderung Digi-Winner fördert Weiterbildungen für Wiener:innen im Digitalisierungsbereich. Im Rahmen dieser Förderung können bis zu EUR 5.000,- für berufliche Weiterbildung beantragt werden. Je nach Einkommen werden 40, 60 oder 80 Prozent der Kurskosten übernommen. Weitere Informationen zu den Förderkriterien finden Sie hier.
Für einige Lehrgänge und Seminare aus unserem Bildungsprogramm können Sie die Förderung beantragen.
Förderungen in Österreich.
Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen existieren hierzulande zahlreiche Förderungsangebote und -möglichkeiten für Aus- und Weiterbildung. Durch die Zertifizierung nach Ö-Cert stellen wir eine österreichweite Anerkennung der Qualität und Transparenz unserer Lehrgänge und Seminare sicher. Dadurch ermöglichen wir Bildungsinteressierten Zugang zur Förderung ihrer Weiterbildung, auch wenn diese nicht im eigenen Bundesland stattfindet.
Neben den meist bundesländerspezifischen Förderungen existiert für Arbeitnehmer zusätzlich die Option, für die Dauer ihrer Fortbildung in Bildungskarenz oder -teilzeit zu gehen. Detaillierte Infos zu Förderungen finden Sie auf dieser Website: http://www.kursfoerderung.at
NÖ Bildungsförderung:
"Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung"
Mit der Förderung „Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung“ fördert das Land Niederösterreich berufliche Umschulungen, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Elektronischer Datenverarbeitung (EDV), Informationstechnik (IT) und Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Im Rahmen dieser Förderung können bis zu EUR 2.500,- beantragt werden.
https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Arbeitswelt40.html
NÖ Bildungsförderung NEU
Das Ziel der NÖ Bildungsförderung ist primär darauf fokussiert, Menschen in Beschäftigung zu halten. Das heißt, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Betriebe sicherzustellen. Deswegen leistet das Land NÖ an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag (max. EUR 2.500,-) zur Finanzierung von Bildungskosten.
https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_noeBildungsfoerderung.html
Steuerersparnis für Arbeitnehmer:innen, Selbständige und Arbeitgeber:innen.
Bis zu 50 Prozent Ersparnis für Arbeitnehmer:innen und Selbstständige!
Egal ob Sie Arbeitnehmer:in oder selbständig sind: Die Teilnahmegebühren können Sie steuerlich voll absetzen, wenn Sie in Österreich steuerpflichtig sind. Voraussetzung ist lediglich, dass der Lehrgang für Sie eine Weiterbildung im bestehenden Berufsfeld oder eine Ausbildung in einem verwandten Beruf darstellt. Abhängig von Ihrem Einkommen können Sie bis zu 50 Prozent der Teilnahmegebühren zurückerhalten. Dies ist bei den Bildungsangeboten des Controller Instituts typischerweise der Fall.
Übersicht.
Absetzbar sind nicht nur die Teilnahmegebühren, sondern auch alle anderen damit verbundenen Kosten (z.B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten, auswärtige Nächtigungen).
- Selbstständige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Aufwendungen für Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen.
- Unselbstständige Erwerbstätige können die Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung als Werbungskosten geltend machen. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom Gesamteinkommen ab. Verdienen Sie mehr als 90.000 Euro pro Jahr, so refundiert Ihnen der Staat für jeden darüber liegenden Euro die Hälfte aller Kosten. Bei einem Einkommen zwischen 60.000 und 90.000 Euro sind es immerhin noch rd. 48 Prozent.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen: www.bmf.gv.at
Alle Angaben ohne Gewähr
Entscheidet der/die ArbeitgeberIn statt der Auszahlung einer Prämie die Kosten eines Studienprogramms an des Controller Instituts zu übernehmen, entsteht eine Kostenersparnis für beide Beteilige.
- Für den/die ArbeitnehmerIn ist im Gegensatz zu einer Prämie die Förderung von Weiterbildung durch die ArbeitgeberIn steuerfrei. Der finanzielle Vorteil beträgt so bis zu 50 Prozent.
- Und auch Ihr/Ihre ArbeitgeberIn profitiert davon: Es fallen keine Lohnnebenkosten an. Im Gegenteil, der Staat beteiligt sich an den Kosten mit 25 Prozent (bei Kapitalgesellschaften) bzw. bis zu 50 Prozent (bei Einzelunternehmern).
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen: www.bmf.gv.at
Alle Angaben ohne Gewähr